Neben der Sicherheitspolizei bildete die uniformierte Ordnungspolizei (Orpo), also Gendarmen und lokale Polizeistrukturen, 1938 die zweite Säule der deutschen Polizei. Seit 1936 stand der Orpo Kurt Daluege vor, der nach dem Ausbruch der Pogromgewalt ebenfalls Anweisungen an die Polizeidienststellen durchgab.
Der Funkspruch der Orpo, 10. November 1938, 6:30 Uhr
Dalueges Funkspruch kam erst einige Zeit nach Heydrichs Anweisungen am Morgen des 10. November in den Polizeidienststellen an. Er forderte diese auf, sich angesichts der „spontanen Demonstrationen und Aktionen gegen Juden“ mit den zuständigen Sicherheits- und Parteidienststellen in Verbindung zu setzen. Die Orpo solle die ‚Aktionen‘ nur „mit schwachen Kräften in Zivil“ begleiten, um eventuelle Plünderungen und Brandlegungen zu verhindern. Verhaftungen nehme allerdings nur die Sicherheitspolizei, also Gestapo und Kriminalpolizei, vor.
Sicherungsmaßnahmen
Die lokalen Polizeidienststellen erhielten zudem Anweisung, zerstörte Geschäfte und Wohnungen zu sichern, zu versiegeln oder zu bewachen.
Abgedruckt in: Kropat, Wolf-Arno: „Reichskristallnacht“. Der Judenpogrom vom 7. bis 10. November 1938, Wiesbaden 1997, S. 216 f..