Der Abriss der Pogromruinen (1): Die Anordnung des sächsischen Innenministeriums

Durch Verfügung des sächsischen Innenministeriums wurde am 11. November 1938 der Abriss der Ruinen von Synagogen und Gebäuden der jüdischen Gemeinden in Sachsen angeordnet.

Anweisung des Innenministeriums

Regierungsdirektor Martin Hammitzsch forderte die Oberbürgermeister von Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Zittau sowie den Ersten Bürgermeister von Annaberg telefonisch auf, die in Brand geratenen Synagogen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und da sie unmittelbar ihre Umgebung verschandeln würden, zu beseitigen. Die Eigentümer, also die jüdischen Gemeinden, seien zu veranlassen, spätestens am 12. November mit dem Abriss zu beginnen und diesen bis zum 15. November 1938 abzuschließen. Sollten die jüdischen Gemeinden nicht fristgemäß mit dem Abbruch beginnen, so die Anweisung, sollten die Baupolizeibehörden auf deren Kosten alles Notwendige veranlassen.

Abbrucharbeiten bereits begonnen

Tatsächlich hatten in den meisten Städten die Abbrucharbeiten zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen – auch aus Gründen der Bausicherheit, wie in Leipzig. Da viele Entscheidungsträger in Haft oder im Konzentrationslager einsaßen, setzten die städtischen Behörden, wie im Falle Dresdens, Zwangsverwalter ein, die alle nötigen Schritte veranlassten.

Beteiligung von Technischer Nothilfe oder anderen Organisationen

Das von Hammitzsch gezeichnete Schreiben vom 11. November befugte die städtischen Behörden auch dazu, die Technische Nothilfe oder andere geeignete Organisationen in den Abbruch einzubinden. Offensichtlich war also Eile geboten, um die sichtbaren Zeugnisse der Pogromgewalt schnellstmöglich zu beseitigen.

Der Erfolg der Abbrucharbeiten sollten dem Innenministerium dann bis zum 17. November 1938 gemeldet werden.

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