Category: Bruchstücke 1938|2018

Pogromfolgen (3): Die ‚Sühneleistung‘

Neben der Verordnung zur ‚Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben‘ ordnete Hermann Göring weiterhin an, dass den Juden deutscher Staatsangehörigkeit zusätzlich zu den beschlagnahmten Versicherungssummen eine Kontribution von einer Milliarde Reichsmark aufzuerlegen sei (Verordnung über eine ‚Sühneleistung der Juden deutscher Staatszugehörigkeit‘).

Für die erlittene Gewalt bezahlen

„Die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk und Reich, die auch vor feigen Mordtaten nicht zurückschreckt,“ so der Vorsatz der Verordnung, „erfordert entschiedene Abwehr und harte Sühne.“ Faktisch bedeutete dies, dass die Verfolgten nunmehr für die erlittene Gewalt auch noch Strafe zahlen mussten.

Was dies für die Verfolgten im Einzelnen bedeutete, zeigt das Beispiel des Netzschkauer Gastwirts Ignatz Gutfreund. Dessen ‚Thüringer Hof‘ war während der Pogrome komplett zerstört worden. Gleichwohl musste er nun mit 2.000 Reichsmark seinen Anteil an der ‚Sühneleistung‘ erbringen.

Der Volltext der Verordnung findet sich unter anderem unter: http://www.verfassungen.de/de/de33-45/juden38-5.htm

Zum Schicksal von Ignatz Gutfreund vgl. Schmidt, Waltraud: Der Wirt des Thüringer Hofs in Netzschkau, in: Reichenbacher Kalender 39 (2006),S. 74–77.

Pogromfolgen (2): Die ‚Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben‘

Am 12. November 1938 ergingen drei Verordnungen, die im Gefolge der Pogromereignisse standen und die Verfolgten nochmals hart trafen.

Die ‚Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben‘

Mit der Verordnung zur ‚Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben‘ wurden die Verfolgten gezwungen, Schäden an Gebäuden und Schaufenstern sowie Wohnungen, die – so der Verordnungstext ausdrücklich – „durch die Empörung des Volkes“ entstanden seien, auf eigene Kosten sofort zu beseitigen. Da viele der betroffenen Männer in Haft oder einem Konzentrationslager saßen, mussten diese Aufgabe nicht selten Verwandte, Bekannte oder eingesetzte Verwalter umsetzen.

Die Versicherungsansprüche der Verfolgten deutscher Staatsangehörigkeit wurden darüber hinaus zugunsten des Reiches beschlagnahmt.

Der Volltext der Verordnung findet sich unter anderem unter: http://www.verfassungen.de/de/de33-45/juden38-7.htm

Die Auslösung der Pogrome (7): Weitere Rundschreiben und Anweisungen am 10. November 1938

Aus Dokumenten des Obersten Parteigerichts der NSDAP geht hervor, dass am 10. November 1938 weitere Fernschreibungen und Anordnungen ergingen, die im Zusammenhang mit den Pogromen standen. Diese seien hier im Folgenden zumindest benannt:

  • 1:40 Uhr: Rundschreiben des Reichspropagandaleiters Joseph Goebbels
  • 2:56 Uhr: Rundschreiben des Stabes des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, das Brandlegungen in ‚jüdischen‘ Geschäften untersagt
  • 15:15 Uhr: Rundschreiben des Stabes des Stellvertreters des Führers, dass feststellt, dass die Partei keine Verantwortung für die ‚Aktionen‘ trage und die Parteidienststellen sich entsprechend einzurichten hätten.

(Quelle: Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Bd. 32, Nürnberg 1948, S. 22).

Die Auslösung der Pogrome (6): Das Ende der Pogromgewalt in einem Fernschreiben Reinhard Heydrichs

Ein viertes Fernschreiben Reinhard Heydrichs vom 10. November 1938 dokumentiert das Ende der „Protestaktionen“. Heydrich wies alle Staatspolizei(leit)stellen und die SD-Ober- und Unterabschnitte an, in Zusammenarbeit mit der Ordnungspolizei verstärkt Streifendienst in der kommenden Nacht zu machen.

Etwa noch erfolgende Aktionen

Sollte es noch zu ‚Aktionen‘ kommen, seien diese möglichst zu verhindern. Dabei sei aber „Rücksicht zu nehmen auf die berechtigte Empörung der Bevölkerung.“ Gewaltexzesse waren damit auch in der zweiten Nacht (10./11. November) noch gedeckt.

Verhaftungen

Vollkommen unberührt vom Ende der offenen Pogromgewalt blieben die Verhaftungen: Diese sollten „ohne Einschränkung“ und ausschließlich durch die Staatspolizei(leit)stellen vorgenommen werden.

Abgedruckt in: Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Bd. 31, Nürnberg 1948, S. 519.

Die Auslösung der Pogrome (5): Zwei weitere Fernschreiben Reinhard Heydrichs und Anordnungen des Reichsjustizministeriums

Zwei weitere Fernschreiben Reinhard Heydrichs an die Staatspolizei(leit)stellen und im zweiten Fall auch an den Sicherheitsdienst (SD) begleiten die Pogrome am 10. November.

Strenges Vorgehen gegen Plünderungen

Im ersten Fernschreiben ordnete Heydrich nochmals an, dass gegen Plünderungen „rücksichtslos vorzugehen“ sei. Ermittlungen sollten aufgenommen und die Plünderer festgenommen werden.

Auch im zweiten Fernschreiben betonte Heydrich diesen Punkt nochmals deutlich. Außerdem wies er die untergeordneten Dienststellen darauf hin, dass das Reichsjustizministerium sämtliche Generalstaatsanwälte angewiesen habe, staatspolizeiliche Strafanstalten für die Unterbringung festgenommener Juden zur Verfügung zu stellen.

Straffreiheit für die Täter

Zudem erklärte er, dass das Reichsjustizministerium ersuche, „zunächst in keinem Fall Haftbefehle gegen Personen zu beantragen, die etwa im Zuge der Aktionen festgenommen worden seien. Auch seien „die Staatsanwaltschaften angewiesen [worden], keine Ermittlungen in Angelegenheiten der Judenaktionen vorzunehmen.“

Das Fernschreiben macht deutlich, dass auch über andere Kanäle – hier über das Reichsjustizministerium – Anweisungen zu den Pogromen erfolgten, die ein deutlicher Beleg für die staatliche Organisation der Gewalt sind. Und es zeigt auch, dass hier bereits damit begonnen wurde, den Pogromtätern weitgehende Straffreiheit zu gewähren.

Abgedruckt in: Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Bd. 31, Nürnberg 1948, S. 518 f.

Die Auslösung der Pogrome (4): Der Funkspruch von Orpo-Chef Kurt Daluege (1897-1946)

Neben der Sicherheitspolizei bildete die uniformierte Ordnungspolizei (Orpo), also Gendarmen und lokale Polizeistrukturen, 1938 die zweite Säule der deutschen Polizei. Seit 1936 stand der Orpo Kurt Daluege vor, der nach dem Ausbruch der Pogromgewalt ebenfalls Anweisungen an die Polizeidienststellen durchgab.

Der Funkspruch der Orpo, 10. November 1938, 6:30 Uhr

Dalueges Funkspruch kam erst einige Zeit nach Heydrichs Anweisungen am Morgen des 10. November in den Polizeidienststellen an. Er forderte diese auf, sich angesichts der „spontanen Demonstrationen und Aktionen gegen Juden“ mit den zuständigen Sicherheits- und Parteidienststellen in Verbindung zu setzen. Die Orpo solle die ‚Aktionen‘ nur „mit schwachen Kräften in Zivil“ begleiten, um eventuelle Plünderungen und Brandlegungen zu verhindern. Verhaftungen nehme allerdings nur die Sicherheitspolizei, also Gestapo und Kriminalpolizei, vor.

Sicherungsmaßnahmen

Die lokalen Polizeidienststellen erhielten zudem Anweisung, zerstörte Geschäfte und Wohnungen zu sichern, zu versiegeln oder zu bewachen.

Abgedruckt in: Kropat, Wolf-Arno: „Reichskristallnacht“. Der Judenpogrom vom 7. bis 10. November 1938, Wiesbaden 1997, S. 216 f..

Die Auslösung der Pogrome (3): Das Fernschreiben von Sipo-Chef Reinhard Heydrich (1904-1942)

Um 1:20 Uhr am 10. November sendete Reinhard Heydrich, der SS-Gruppenführer und Chef der Sicherheitspolizei, aus München ein Blitz-Fernschreiben an alle Staatspolizei(leit)stellen, SD-Ober- und Unterabschnitte. Heydrich war von der Auslösung der Pogrome durch Goebbels überrascht worden und bemühte sich zunächst um Rücksprache mit Heinrich Himmler, der allerdings erst nach 24 Uhr, dem Zeitpunkt der Vereidigung der SS-Rekruten in München im Kontext der Feierlichkeiten zum 9. November, reagieren konnte.

Das Blitz-Fernschreiben

Ausführlicher als Müller präzisierte Heydrich, dass sich die Sicherheitspolizei mit den politischen Leitungen der NSDAP und der Ordnungspolizei abzusprechen habe. Nur Maßnahmen, die deutsches Leben und Eigentum nicht gefährdeten, dürften ergriffen werden. Geschäfte und Wohnungen dürften nur [sic!] zerstört, aber nicht geplündert werden. Ausländer, auch wenn diese Juden seien, dürften nicht behelligt werden.

Auch Heydrich ordnete an, dass Archivmaterial der jüdischen Gemeinden zu beschlagnahmen und an die SD-Dienststellen abzugeben sei, denen die politische Gegnerbekämpfung oblag. Außerdem sollten so viele gesunde männliche Juden festgenommen und in Konzentrationslager überstellt werden, wie möglich.

Heydrichs Fernschreiben konkretisierte mithin die von Heinrich Müller herausgegebenen Anweisungen, die für die Sicherheitspolizei – also auch die Gestapo – und den Sicherheitsdienst (SD) der SS galten.

Abgedruckt in: Kropat, Wolf-Arno: „Reichskristallnacht“. Der Judenpogrom vom 7. bis 10. November 1938, Wiesbaden 1997, S. 214-216.

Der Volltext des Fernschreibens findet sich auch unter: http://digitalpast.de/2013/11/09/blitz-fernschreiben-heydrichs-vom-10-november-120-uhr/

Die Auslösung der Pogrome (2): Das Fernschreiben von Gestapa-Chef Heinrich Müller (1900-1945)

Obwohl die Ausweitung der Pogromgewalt erst nach zentraler Zustimmung Hitlers erfolgte, liefen ab dem Abend des 9. November 1938 ganz verschiedene Anweisungen und Befehle an die unterschiedlichen Gruppierungen von Staat und Partei. Diese benötigten wiederum unterschiedlich lange, um über die zentralen Dienststellen bis zu den untergeordneten und lokalen Befehlsempfängern durchzudringen. Es gab deshalb auch in Sachsen Fälle, wo etwa Polizisten und Feuerwehrleute zunächst ganz normal ihren Dienst versahen: Sie versuchten trotz der Bedrohung zu löschen oder nahmen Gewalttäter zumindest vorläufig fest – bis sie von den offiziellen Anweisungen Kenntnis erhielten, sich soweit als möglich zurückzuhalten.

Gestapa-Fernschreiben, 9. November 1938, 23:55 Uhr

Kurz vor Mitternacht schickte der stellvertretende Chef des Amtes Politische Polizei im Hauptamt Sicherheitspolizei, Heinrich Müller in Berlin, ein Geheimes Fernschreiben an alle Staatspolizei(leit)stellen. Darin kündigte er an, was vielerorts bereits Realität war: „Es werden in kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen die Juden, insbesondere gegen deren Synagogen stattfinden. Sie sind nicht zu stören.“

Es solle lediglich im Zusammenspiel mit der Ordnungspolizei dafür gesorgt werden, dass Plünderungen und besondere Ausschreitungen unterblieben. Außerdem sei Archivmaterial, sofern wichtig, zu beschlagnahmen und die Festnahme von 20.000 bis 30.000, vor allem vermögenden Juden vorzubereiten.

Verfügungstruppen der SS und die Allgemeine SS könnten zur Gesamtaktion hinzugezogen werden.

Reaktion auf den Ausbruch der Gewalt

Das Fernschreiben kann als Reaktion auf den Ausbruch der Gewalt gesehen werden und sollte den örtlichen Gestapo- und Polizeistellen als Handlungsanweisung dienen. Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei, zu der die Gestapo gehörte, reagierte erst eineinhalb Stunden später mit einem eigenen Fernschreiben. Er hielt zunächst noch Rücksprache mit Heinrich Himmler in München.

Abgedruckt in: Kropat, Wolf-Arno: „Reichskristallnacht“. Der Judenpogrom vom 7. bis 10. November 1938, Wiesbaden 1997, S. 213 f.

Der Volltext des Fernschreibens findet sich auch unter: https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/xsrec/current/2/sn/edb?q=YToxOntzOjQ6InplaXQiO3M6OToiOS4xMS4xOTM4Ijt9

Beschmierte Schaufenster in Kamenz?

Von vielen sächsischen Orten, in denen als ‚Juden‘ verfolgte Menschen lebten oder Eigentum besaßen, ist oft nur wenig über die Verfolgung und auch über die Pogrome bekannt. Dies liegt auch daran, dass häufig andere Schwerpunkte für die Lokalgeschichte gesetzt oder die Zeit des Nationalsozialismus bewusst kaum berührt wurde.

Der Fall der Stadt Kamenz

Dass es nicht immer leicht ist, die Pogromereignisse für Sachsen zu rekonstruieren und bestätigen, zeigt auch der Fall der Stadt Kamenz. Dort beschäftigte sich 1990/1991 der Lehrer und Heimatforscher Günter Vogelsang mit der Geschichte der Juden. In einer mehrteiligen Artikelreihe in der Lokalausgabe der Sächsischen Zeitung berichtete er auch über die Ausgrenzung und Verfolgung in Kamenz nach 1933.

Ein Pogrom in Kamenz?

Im 18. Teil der Serie, die am 12./13. Januar 1991 erschien, ging Vogelsang auch auf die Pogromereignisse von 1938 ein. Neben der allgemeinen Einordnung und Darstellung enthält der Artikel genau einen Satz zum Geschehen vor Ort: „In Kamenz wurden die Geschäftsfenster der jüdischen Geschäfte ‚nur‘ beschmiert“ – also im Gegensatz zu vielen anderen Orten nicht eingeschlagen. Welche Geschäfte genau betroffen waren und was an die Schaufenster geschmiert worden war, lässt der Artikel offen.

Es war bislang nicht möglich, mehr darüber zu erfahren, ob und was sich um den 9./10. November 1938 in Kamenz abspielte. Bislang ließen sich die geschilderten Beschmierungen nicht durch andere Quellen belegen. Das ‚Kamenzer Tageblatt‘ berichtete am 11. November 1938 zwar von den Pogromen in Leipzig und Dresden. Lokale Ereignisse wurden – im Gegensatz zu anderen Lokalzeitungen, die solche eigentlich fast immer aufnahmen – nicht benannt.

Es ist deshalb durchaus möglich, dass die Beschmierungen im Kontext anderer antisemitischer Maßnahmen standen, vor allem dann, wenn Zeitzeugen diese nicht mehr sicher zuordnen konnten. Eine Frage also, die Anregung zu weiterer Forschung geben kann.

Quelle: Vogelgesang, Günter: Juden an der hohen Straße [Kamenz], in: Sächsische Zeitung (Kamenz), (12/13.01.1991), S. 15.

Der Abriss der Pogromruinen (4): Abbruch-Unger in Chemnitz

In Chemnitz war die Firma Abbruch-Unger am Abriss der Synagogenruine am Stephansplatz beteiligt. Auch hier nahm die Technische Nothilfe Sprengarbeiten vor. Zusätzlich waren städtische Angestellte im Schichtbetrieb beim Abbruch im Einsatz.

Die unbekannte Firma?

Zu Abbruch-Unger habe ich bislang keine weiteren Informationen. Fotografien vom Abriss der Synagoge zeigen auch LKW-Anhänger, die die Aufschrift des Unternehmens tragen, das 1897 gegründet worden war.

Hier scheint es deshalb lohnenswert, noch einmal genauer zu recherchieren, wie es zu der Beteiligung der Firma kam und welche Rolle sie sonst im Chemnitz dieser Zeit spielte.