Pogromfolgen (6): Verbot des Waffenbesitzes

Nach dem Attentat Herszel Grynszpans auf den deutschen Botschaftsmitarbeiter in Paris schürte die deutsche Propaganda die Furcht vor der angeblichen ‚Blutgier‘ und Kriegstreiberei des ‚internationalen Judentums‘. Auch in Sachsen wurden während der Pogromgewalt Wohnungsdurchsuchungen vorgenommen, die mit der Suche nach Waffen begründet wurden. Dies traf unter anderem auch Victor Klemperer in Dölzschen, der daraufhin sogar kurz in Haft genommen wurde.

Verordnung gegen den Waffenbesitz von Juden

Am 11. November 1938 erließ das Reichsinnenministerium schließlich eine ‚Verordnung gegen den Waffenbesitz der Juden‘, die diesen Erwerb, Besitz und das Führen von Schusswaffen nebst Munition sowie von Hieb- und Stichwaffen verbot. Sofern sich solche Waffen in ihrem Besitz befanden, hatten sie diese unverzüglich abzugeben. Gegen Vergehen wurden scharfe Haftstrafen angedroht.

Der Volltext der Verordnung findet sich unter: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19380004&seite=00001573&zoom=2

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