Nicht nur über die sogenannte ‚Sühneleistung‘ kamen auf die von den Pogromzerstörungen Betroffenen enorme Kosten zu, sondern auch über die ‚Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes‘. Da die Versicherungssummen konfisziert wurden, waren die Besitzer zerstörter Geschäfte gezwungen, die Neuverglasungen und Herrichtungen aus eigener Tasche zu zahlen. Hinzu kamen die finanziellen Verluste, die durch die Zerstörung und Plünderung von Warenbeständen als auch das Verbot ‚jüdischer‘ Geschäfte entstanden.
Pogromschäden in Meißen
Konkrete Zahlen zu den Pogromschäden sind für Meißen bekannt: Hier wurden bei Elsa Cohn Scheiben im Gegenwert von fast 650 Reichsmark, bei Löwenthal in Höhe von über 4.300 Reichsmark und bei Sachs von knapp 4.400 Reichsmark zerstört. Die Gesamtschadenssummen für diese Geschäfte lagen indes noch deutlich höher: Bei Cohn bei rund 850 Reichsmark, bei Löwenthal bei knapp 12.400 Reichsmark und bei Sachs bei etwas über 6.200 Reichsmark.
Hierzu: Christl, Andreas; Steinecke, Gerhard: Juden in Meißen. Nossen 2000, S. 25.
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