Ein Funkspruch nach Hartha bei Döbeln

Mit den Pogromen vom November 1938 erging flächendeckend die polizeiliche Anordnung zur Verhaftung von als Juden verfolgten Männern. Vermittelt wurden die entsprechenden Anweisungen auch durch staatliche Verwaltungsstellen wie die Amtshauptmannschaften. Zu prüfen wäre, inwiefern in Sachsen die Anweisungen gezielt nur an Orte weitergegeben wurden, in denen als Juden verfolgte Menschen statistisch erfasst waren, oder ob unterschiedslos alle Gemeinden die entsprechenden Anordnungen erhielten.

Ein Funkspruch nach Hartha

Einer der in dieser Sache erfassten Funksprüche erreichte am 11. November 1938 die Verwaltung im kleinen Städtchen Hartha bei Döbeln. Die übergeordnete Amtshauptmannschaft Döbeln wies an, männliche Juden deutscher Staatsangehörigkeit bis 55 Jahre festzunehmen.

Tatsächlich hatte in der Stadt auch mindestens eine Familie gelebt, deren Mitglieder sich als Juden verfolgt sahen: Die Urbachs hatten die Stadt aber zum Zeitpunkt der Pogrome wohl bereits nach Leipzig verlassen. Trotz Flucht nach Frankreich endete ihr Leben in der Schoa. In Hartha erinnern heute Stolpersteine an ihr Schicksal.

Eine Broschüre des Treibhaus e. V. Döbeln unter dem Titel „Niemand kam zurück – Jüdisches Leben im Altkreis Döbeln bis 1945“ nimmt sich des Schicksals der Verfolgten an, ist aber zurzeit leider vergriffen.

Zu den Forschungen von Treibhaus e. V. siehe auch Schilling, Judith; Conrad, Stephan; Spitzner, Sophie: Spurensuche in Döbeln, in: Medaon 11 (2017), 20, S. 1–3, online unter: http://www.medaon.de/pdf/Medaon_20_Schilling_Conrad_Spitzner.pdf (Stand: 06.08.2018).

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