Ein Referentenentwurf des Reichsinnenministeriums für eine Ansprache die am 16. Dezember 1938 zur Tagung der deutschen Regierungspräsidenten gehalten werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Pogromereignisse gerade einmal einen Monat vergangen und mit mehreren gesetzlichen Verordnungen die Verdrängung und Ausbeutung der als Juden verfolgten Menschen bereits auf einen neuen Höhepunkt getrieben.
‚Reinliche Scheidung‘
Dem Papier zufolge, sei die ‚Judenfrage‘ nach den Pogromen zumindest insofern gelöst worden, als dass es zu einer reinlichen Scheidung von ‚Deutschen‘ und ‚Juden‘ durch gesetzliche Maßnahmen und Strafen gekommen sei.
Gleichwohl vermerkte der Redeentwurf auch, dass eine tatsächliche Trennung „erst dann als erreicht angesehen werden [könne], wenn der letzte Juden die Reichsgrenze überschritten hat. Dieses Ziel wird angestrebt und es kann als Hauptziel aller innenpolitischen Maßnahmen angesehen werden. Es handelt sich jedoch um ein außerordentlich schwieriges Problem“ (Pätzold, Kurt (Hg.): Verfolgung Vertreibung Vernichtung. Dokumente des faschistischen Antisemitismus 1933 bis 1942, 4. Aufl., Leipzig 1991, S. 200-204, hier S. 201).
Schwer, so der oder die Verfasser des Entwurfs, gestalte sich vor allem die Auswanderung der noch verbleibenden Juden, deren Förderung angestrebt und deshalb den Verfolgten auch zunächst keine weiteren Hindernisse in den Weg gelegt werden sollten.
Tatsächlich hatte die nationalsozialistische Judenpolitik zur Folge, dass vor allem der Anteil älterer und armer als Juden Verfolgter anstieg. Gleichzeitig stiegen die Hürden für die Ausreise, die für die möglichen Exilländer bewältigt werden mussten.