Bereits an früherer Stelle wurde über ein Fernschreiben des Chefs der deutschen Ordnungspolizei, Kurt Daluege, vom 10. November 1938 berichtet.
Fernschreiben Daluges
Ein weiteres Fernschreiben Dalueges an die untergeordneten Stellen gab darüber hinaus konkrete Anweisungen, wie im Fall des Abbruchs der organisierten Pogromgewalt zu verfahren sei und wie zerstörte Objekte gesichert werden sollten:
„sobald von gauleitungen anweisungen zur beendigung der aktionen vorliegt dafuer sorgen dass zertruemmerte laeden durch holzverkleidungen usw. so verschlossen werden dass zerstoerung moeglichst wenig sichtbar hausbesitzer anweisen gegebenenfalls arbeiten im auftrag der polizei ausfuehren lassen truemmer von synagogen usw. beschleunigt beseitigen lassen“ (abgedruckt in: Pätzold, Kurt (Hg.): Verfolgung Vertreibung Vernichtung. Dokumente des faschistischen Antisemitismus 1933 bis 1942, 4. Aufl., Leipzig 1991, S. 171).