Ein viertes Fernschreiben Reinhard Heydrichs vom 10. November 1938 dokumentiert das Ende der „Protestaktionen“. Heydrich wies alle Staatspolizei(leit)stellen und die SD-Ober- und Unterabschnitte an, in Zusammenarbeit mit der Ordnungspolizei verstärkt Streifendienst in der kommenden Nacht zu machen.
Etwa noch erfolgende Aktionen
Sollte es noch zu ‚Aktionen‘ kommen, seien diese möglichst zu verhindern. Dabei sei aber „Rücksicht zu nehmen auf die berechtigte Empörung der Bevölkerung.“ Gewaltexzesse waren damit auch in der zweiten Nacht (10./11. November) noch gedeckt.
Verhaftungen
Vollkommen unberührt vom Ende der offenen Pogromgewalt blieben die Verhaftungen: Diese sollten „ohne Einschränkung“ und ausschließlich durch die Staatspolizei(leit)stellen vorgenommen werden.
Abgedruckt in: Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Bd. 31, Nürnberg 1948, S. 519.