Nur wenige Tage nach dem Ausschluss von als Juden verfolgten Schülern von deutschen Schulen erließ das Reichsministerium für Wissenschaft am 8. Dezember 1938 einen weiteren Erlass zum ‚Ausschluss von Juden an den deutschen Hochschulen‘.
Ausschluss von universitären Einrichtungen und Bibliotheken
Der Erlass untersagte als Juden verfolgten Wissenschaftlern und sonstigen Personen die Genehmigung, weiterhin die etwa nach ihrem Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis an den Hochschulen privat aufgesuchten universitären Einrichtungen, wie Institute und Bibliotheken, weiter zu nutzen.
Zu den bekanntesten Leidtragenden dieses Erlasses zählte Victor Klemperer in Dresden, der darüber auch in seinem Tagebuch berichtete.