Pogromfolgen (8): Ausschluss vom Schulbesuch

Auch für als Juden verfolgte Kinder und Jugendliche, die noch Bürgerschulen und Gymnasien besuchten, kam es nach den Pogromen zu einschneidenden Folgen: Am 15. November 1938 erließ das Reichsministerium für Wissenschaft einen Erlass, in dem es hieß, dass keinem deutschen Lehrer mehr die Unterrichtung von und keinem deutschen Schüler das Zusammensein mit jüdischen Schulkindern zugemutet werden könne.

Ausschluss aus deutschen Schulen

Sie wurden deshalb vom ferneren Schulbesuch an öffentlichen Schulen ausgeschlossen und durften fortan nur noch Jüdische Schulen besuchen. Davon waren auch als Juden verfolgten Schüler in Sachsen betroffen – sofern sie überhaupt noch die öffentlichen Schulen besuchten: In Pirna etwa wurde der letzte jüdische Schüler bereits am 10. November 1938 der Schule verwiesen (Jensch, Hugo: Antisemitismus und Rassismus, in: Böhm, Boris et al. (Bearb.): Unsere Heimat unterm Hakenkreuz. Ein Beitrag zu nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, Verfolgung und antifaschistischem Widerstand in Amtshauptmannschaft und Kreis Pirna von 1933 bis 1945, Pirna 2003, S. 243–254, hier: S. 250).

Gerade für verfolgte in den kleineren Orten bedeutete der Ausschluss, dass sie ihre Kinder fortan in die größeren Städte zum Unterricht schicken mussten, was oft einen erheblichen finanziellen und logistischen Aufwand bedeutete.

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