Am 6. Dezember 1938 schrieb Therese Wassermann aus Dresden einen Brief an ihren bereits nach Amsterdam emigrierten Sohn Willy. Der Brief der 77-jährigen und als Jüdin verfolgten Witwe wurde von der Polizei gelesen und beschlagnahmt. Gegen Wassermann, die erst Anfang Oktober 1938 von Bautzen nach Dresden umgezogen war, wurden Ermittlungen eingeleitet.
Bezug zu den Pogromereignissen in Bautzen
In dem Brief hatte Wassermann unter anderem über die Pogromereignisse in Bautzen geschrieben, von denen sie erfahren hatte. Sie nutze dabei zahlreiche Abkürzungen:
„[D]aß die paar Bautz[ner] J[uden] durch die Stadt , eine Plakette umgeh. mit ‚J[ude]‘ durchziehen mußten, voran Frau Sussm[ann] mit einer Klingel, schrieb ich Euch wohl.* Hs.** waren gerade im Begr[iff] nach Bunzlau zu fahren, hat man das Auto demol[iert], ihn festgen[ommen] & sie so zur Fahrt angezogen, die Tasche mit Furage an der Hand in die Reihe gestellt*** & gestern stand hier in der Zeit.[ung], daß die Hartpappenfabr[ik] Neudorf (Altmann) ganz & gar morgens um 4 Kurzschl[uss] abgebrannt sei & ich glaube der Dr. Ing. [Altmann] & seine 2 Neffen, die Söhne von Frau Ehrl.****, sitzen noch – die, die zurückkommen sind kahl geschoren & der Bärte entledigt“ [HStA Dresden, 11027 Sondergericht Freiberg, Nr. 3 Js/SG 177/39).
* habe sie von ehemaliger Stütze Hedwig Richter, in Bautzen whft. Reichenstr. 15, Polin, und anderen Bautzner Juden gehört
** Hamburgers; Bautzen, Wallstr. 8, Sohn von Pollack habe Grete Hamburger geheiratet, nun New York; Scheiben des Autos seien eingeschlagen worden
*** habe so Umzug mitmachen müssen, was andere Juden und die Richter erzählt hätten
**** Ehrlich, Bautzen
Der Brief bildet eines der seltenen überlieferten persönlichen Zeitdokumente der Verfolgten und liefert zugleich wertvolle Hinweise zu den Bautzner Pogromereignissen und den dabei gedemütigten wie misshandelten als Juden verfolgten Menschen.
Kahl geschoren
Therese Wassermann gibt in ihrem Schreiben auch Kenntnis davon, wie sie verfolgte Männer erlebte, die aus den Konzentrationslagern zurückkehrten – nämlich kahl geschoren und damit in den städtischen Gesellschaften auch Wochen nach den Pogromen noch für alle sichtbar.
Das Verfahren gegen Wassermann stellte das Sondergericht Freiberg im April 1939 ein, da ein Vergehen nach dem Heimtückegesetz von 1934 nicht nachweisbar sei.
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