Die ‚Polenaktion‘ (1): Einführung

Ab dem 27. Oktober 1938, also heute vor 80 Jahren, erhielten mehrere Tausend polnischstämmige Juden im Deutschen Reich Ausweisungsanordnungen. Zwischen dem 27. und 29. Oktober wurden etwa 15.000 bis 17.000 Personen im Rahmen der sogenannten ‚Polenaktion‘ über die polnische Grenze getrieben. Oft wurden sie aus ihren Wohnungen herausgeholt und ohne, dass sie ihre Ausreise hätten vorbereiten können, zusammengeführt und unter anderem mit Zügen zur östlichen Reichsgrenze deportiert.

Ein polnisches Gesetz gegen die Rückwanderung

Auslöser für die ‚Polenaktion‘ war ein polnisches Passgesetz von Ende März 1938, dass die Aberkennung von polnischen Pässen ermöglichte, wenn sich Personen länger als fünf Jahre im Ausland aufhielten. Die betraf etwa 50.000 polnischstämmige Juden im Großdeutschen Reich. Dass Anfang Oktober 1938 zur Umsetzung des Gesetzes geschritten und die sich in Deutschland aufhaltenden Personen mit polnischem Pass dazu aufgefordert wurden, einen Kontrollvermerk in ihre Dokumente stempeln zu lassen, da diese sonst automatisch zum 30. Oktober 1938 ihre Gültigkeit verlieren würden, löste die ‚Polenaktion‘ aus.

Abgeschoben aus Hannover

Unter den Abgeschobenen befand sich auch die Familie des im Pariser Exil lebenden Herschel Grynszpan. Mit seinem Attentat auf den Diplomaten Ernst vom Rath in Paris wollte er ein Zeichen setzen. Die Nationalsozialisten nutzen das Ereignis, um reichsweit Pogrome gegen die als Juden verfolgten Menschen und ihren Besitz in Gang zu setzen.

Literaturhinweis: Tomaszewski, Jerzy: Auftakt zur Vernichtung. Die Vertreibung polnischer Juden aus Deutschland im Jahre 1938, Osnabrück 2002.

Zur ‚Polenaktion‘ zuletzt u. a. Frontal 21 (23.10.2018): https://www.zdf.de/assets/manuskript-abgeschoben-1938-100~original

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