Das Gustloff-Attentat 1936 (1): Verhütung von ‚Einzelaktionen‘

Am 4. Februar 1936 wurde der Schweizer Landesgruppenleiter der NSDAP-Auslandsorganisation Wilhelm Gustloff von dem jüdischen Studenten David Frankfurter in seiner Wohnung erschossen (Gustloff-Affäre). Das Attentat wurde nach dem Grynszpan-Attentat in Paris immer wieder als Beleg für eine ‚jüdische Verschwörung‘ gegen das Deutsche Reich herangezogen.

Keine Aktionen 1936

Im Unterschied zu 1938, als nach dem Tod Ernst vom Raths die Pogromgewalt über die als Juden verfolgten Menschen hereinbrach, blieb es 1936 ziemlich ruhig: Das Innenministerium ordnete am Folgetag an, dass Gewaltaktionen zu unterbleiben hätten. So hieß es:

„Unter Bezugnahme auf meinen Erlass zur Verhinderung von Ausschreitungen vom 20.8.1935 ordne ich im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers Rudolf Hess an, dass Einzelaktionen gegen Juden aus Anlass der Ermordung des Leiters der Landesgruppe Schweiz der NSDAP Wilhelm Gustloff in Davos unbedingt zu unterbleiben haben. Ich ersuche gegen etwaige Aktionen vorzugehen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten“ (zit. nach: Pätzold, Kurt (Hg.): Verfolgung Vertreibung Vernichtung. Dokumente des faschistischen Antisemitismus 1933 bis 1942, 4. Aufl., Leipzig 1991, S. 125).

Stillhalten angesichts der Olympischen Winterspiele

Das Attentat geschah zur Unzeit: Am 6. Februar 1936 wurden in Garmisch-Patenkirchen die Olympischen Winterspiele eröffnet. Eine antisemitische Reaktion und öffentliche Gewalt hätten das internationale Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

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