Pirna
Das Landgericht in Dresden verhängte im Oktober 1947 eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren gegen Johannes B. aus Pirna wegen Pogromtaten und Denunziation. Die Strafe wurde nach Revision noch in eine Zuchthausstrafe umgewandelt.
Neustadt und Königstein
Auch Walter B. aus dem benachbarten Neustadt wurde 1948 unter anderem wegen seiner Beteiligung an Pogromhandlungen zu eineinhalb Jahren Internierung verurteilt. Der Besitzer einer Autoreparaturwerkstadt in Königstein, Max G., erhielt wegen Denunziation und als ‚Pogromgewinnler‘ im gleichen Jahr acht Jahre Zuchthaus.
Verurteilung in Abwesenheit
Der in die westlichen Besatzungszonen übergesiedelte Walter H., der als Herausgeber der ‚Sächsischen Elbzeitung‘ mit zum Pogrom aufgerufen hatte, wurde 1949 mit Vermögensentzug belegt.