Mit der Anordnung der Einstellung der offenen Pogromgewalt am 10. November 1938 – die Festnahmen von als Juden verfolgten Menschen gingen davon unberührt auch in den Folgetagen noch unvermindert weiter – war die Absicht verbunden, die ‚Judenfrage‘ nunmehr auf gesetzlicher Grundlage zu lösen.
Die Verordnungen des 12. November 1938
Nach den drei Verordnungen vom 12. November 1938 (‚Sühneleistung‘; Wiederherstellung des Straßenbildes; Ausschluss aus dem Wirtschaftsleben) sowie weitere Folgeverordnungen, die etwa den Besuch von Theatern und allgemeinen Schulen verboten, sahen selbst viele Nationalsozialisten die ‚Judenfrage‘ als gelöst an. So tat es auch der eingefleischte Antisemit und sächsische Gauleiter Martin Mutschmann, als er Anfang 1939 auf das Vorjahr zurückblickte.
Die zunehmende Ausgrenzung aus der Öffentlichkeit und die forcierte Migration vor Augen gingen sie davon aus, dass bald allen als Juden Stigmatisierten ihre wirtschaftliche Grundlage entzogen und somit ihre Emigration unausweichlich sei.
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