Pogrom und nationalsozialistische Presselenkung in Sachsen (1): Vorgaben und Steuerung

Zeitungsartikel sind eine beliebte Quelle für die Lokalforschung. Gerade für die Zeit des Nationalsozialismus ist jedoch besondere Vorsicht im Umgang und bei der Auswertung geboten: Insbesondere Artikel, die sich der Ausgrenzung und Verfolgung von Juden zuwenden, sind zunehmend inhaltlich entlang der antisemitischen Staatsideologie des Nationalsozialismus orientiert. Und: Sie werden auch bewusst eingesetzt, um bestimmte Stimmungen innerhalb der Bevölkerung zu erzeugen als auch politische Ziele zu erreichen oder gar eine Chronologie von Ereignisse vorzugeben, die so nie stattfanden.

Das Schriftleitergesetz (1934)

Bereits 1934 wurde durch das Schriftleitergesetz faktisch eine Gleichschaltung von Presseberichterstattung und -fotografie erreicht. Journalisten und Fotografen wurden als ‚Diener des Staates‘ betrachtet, denen sich Negativdarstellungen gleichsam verboten (vgl. Kaufmann, Christoph: Braune Bilder. Fotografie im Nationalsozialismus, in: Liebscher, Thomas (Hg.): Leipzig. Fotografie seit 1839, Leipzig 2011, S. 92–97, hier: S. 92).

Die Novemberpogrome und die Pressesteuerung

Vor allem über die 1934 ins Leben gerufene Institution des Deutschen Nachrichtenbüros wurden Berichte des nationalsozialistischen Regimes über die Zeitungspresse verbreitet. Das Nachrichtenbüro unterstand dem Reichsministerium für Propaganda und Volksaufklärung, also faktisch Joseph Goebbels.

Bereits nach dem Attentat von Herszel Grynszpan auf Ernst vom Rath in Paris am 7. November 1938 ergingen genaue Anweisungen wie und was genau darüber zu berichten sei (ausführlich: Peter, Karen (Bearb.): NS-Presseanweisungen der Vorkriegszeit. Edition und Dokumentation, Bd. 6/III: 1938, München 1999). Berichte zu den lokalen Pogromen sollten etwa nicht auf der ersten Seite erscheinen, wo mit dem Tod des Botschaftsmitarbeiters und allgemeiner antisemitischer Hetze groß aufgemacht wurde.

Goebbels selbst inszenierte die Pogrome am 10. November 1938 vor Vertretern der Auslandspresse nochmals als ‚spontanen Volkszorn‘. Dabei betonte er, dass keinen Juden ein Haar gekrümmt worden sei – eine mehr als offensichtliche Lüge.

Die sächsischen Lokalzeitungen

Bislang habe ich über sechzig verschiedene lokale Tages- und Wochenzeitungen für Sachsen einsehen können. Das Fazit ist einerseits ernüchternd und zeigt, wie wirksam sich die nationalsozialistische Presselenkung 1938 schon gestaltete: In den meisten Blättern finden sich fast wortgleiche antisemitisch aufgeladene Berichte über das Attentat und seine Folgen. Andererseits geben kleine Beiträge zu den lokalen Pogromen – bei aller angebrachten Vorsicht – immer wieder auch Hinweise auf vorgefallene Gewalt und Maßnahmen wie auch auf die Namen der Verfolgten.

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