1949 kam es noch zu zwei weiteren Verfahren gegen Pogromverantwortliche in Bautzen. Die 5. Strafkammer des Landgerichts verurteilte auch den flüchtigen Dachdecker Richard Haufe Anfang Juni 1949 zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus. Vermögensentzug und Sühnemaßnahmen wurden angeordnet.
Der Haupträdelsführer
Den als Haupträdelsführer der Bautzener Pogrome angesehenen ehemaligen SA-Sturmführer Georg Rafelt verurteilte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts im Oktober 1949 als Hauptverbrecher zu sechs Jahren Zuchthaus. Drei Jahre neun Monate Internierungszeit sowie fünf Monate Untersuchungshaft wurden ihm hierbei angerechnet.
Insgesamt besteht bei der Auswertung der Strafverfahren gegen Pogromtäter auch für Bautzen noch weiterer Forschungsbedarf.
Zu alledem: Schulz, Hagen: Zuhause in Bautzen … – Leben und Schicksal Bautzener Juden (1871-1945), in: 12. Jahresschrift [Stadtmuseum Bautzen] (2006), S. 7-128, hier: S. 67.