Nach einem früheren Prozess wurde vom 14. bis 16. Februar 1949 gegen die mutmaßlichen Rädelsführer des Bautzener Pogroms vor der 5. Strafkammer des Landgerichts verhandelt. 37 Zeugen wurden gehört, die VVN trat als Nebenkläger auf.
Neun Angeklagte
Von den neun Verfahren wurden zwei eingestellt, die anderen zu teils hohen Strafen verurteilt: Der Klempner Arthur Domschke erhielt sechs Jahre Zuchthaus, der Dachdeckermeister Erich Menzel, der Hilfsarbeiter Walter Bialucha, der ehemalige Gastwirt Fritz Dietrich, der Bauarbeiter Paul Hornuff, der Steinsetzer Erich Huschmann jeweils fünf und der Kaufmann Hans Walther drei Jahre Gefängnis.
Gemäß den Richtlinien des Alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 10, das in der Sowjetischen Besatzungszone als gültiges Recht in Kraft gesetzt worden war, wurden zudem Sühnemaßnahmen verhängt und die Vermögen von Domschke, Menzel, Dietrich und Walther eingezogen.
Zu alledem: Schulz, Hagen: Zuhause in Bautzen … – Leben und Schicksal Bautzener Juden (1871-1945), in: 12. Jahresschrift [Stadtmuseum Bautzen] (2006), S. 7-128, hier: S. 67.