Die dritte Gesetzesmaßnahme, die am 12. November 1938 gegen die Verfolgten erlassen wurde, war die Verordnung zur ‚Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben‘. Durch sie wurde zum 1. Januar 1939 die Schließung aller ‚jüdischen‘ Einzelhandelsgeschäfte und Betriebe angeordnet.
Das Ende der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Verfolgten
Die Verordnung unterband weitestgehend alle bislang noch möglichen selbstständigen Erwerbszweige der Verfolgten. Sie unterschied sich von den Verordnungen zur ‚Wiederherstellung des Straßenbildes‘ und zur ‚Sühneleistung‘ jedoch insofern, als dass sie vermutlich schon von längerer Hand vorbereitet worden war.
Die Verordnung wurde am 20. September 1945 durch das erste Gesetz des Alliierten Kontrollrats zusammen mit den meisten antisemitischen Gesetzen aus der Zeit des Nationalsozialismus wieder aufgehoben.
Der Volltext der Verordnung findet sich unter anderem unter: http://www.verfassungen.de/de/de33-45/juden38-6.htm