Nach dem ersten großen Prozess im November 1945 in Leipzig klagte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht im Juli 1946 einen LKW-Fahrer B. an. Diesem wurde die Organisation der Inbrandsetzung der Synagoge in der Gottschedstraße zu Lest gelegt, für die er zwanzig Litern Benzin organisiert habe. B. wurde zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
Urteile wegen der Friedhofszerstörung
Wilhelm Kempeni wurde wegen der Plünderung der Synagoge, körperlicher Gewalt gegen den Inspektor des Neuen Jüdischen Friedhofs sowie, zusammen mit dem ehemaligen SA-Mann Hans Straube, der Inbrandsetzung der Friedhofsgebäude zu 15 Jahren verurteilt. Im Mai 1947 erging nochmals Anklage gegen 16 Personen, die nach einer NSDAP-Ortsgruppenversammlung am Morgen des 10. November 1938 durch Neu-Gohlis marschierten, in Wohnungen einbrachen und etwa neunzig als Juden verfolgte Menschen in der Turnhalle einer katholischen Schule einsperrten.
Strafverfolgung von Denunzianten
Zudem kam es 1946 und 1947 zu Prozessen wegen der Denunziation, wegen derer auch Kritiker der Pogromgewalt sich polizeilicher Maßnahmen und Haft ausgesetzt sahen.