Einen weiteren Eintrag bietet Steyers Tagebuch, der Bezug zu den Pogromen hat. Da Steyer und seine Mitschüler am 10. November 1938 den Unterricht geschwänzt hatten, um die zerstörte Synagoge zu sehen, hatten sie eine Karzerstrafe erhalten.
Aufhebung von Strafe
Unter dem 15. November 1938 hieß es im Tagebuch: „Als unsere Klasse sich heute nachmittag zum Carzer, für die geschwänzten Stunden beim Synagogenbrand, zusammengefunden hatte, teilte uns Dr. Naumann mit, daß alle Strafen, die anläßlich dieses Falles (Synagogenbrand) verhängt worden seien, auf Grund eines ministeriellen Erlasses, zurückgezogen werden müßten. Somit konnten wir wieder heimgehen“ (Stadtarchiv Chemnitz, Zeitgeschichtliche Sammlung, ZGSL 83).