Die Amtshauptmannschaft Glauchau gab konkrete polizeiliche Anweisungen an die zuständigen Dienststellen telefonisch durch: Ein Beamter des Rathauses Mülsen St. Jacob protokollierte am 10. November gegen 10:15 Uhr eine eingegangene Mitteilung.
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Deren Inhalt ließ er von drei weiteren Personen unterschreiben. Darin wurde mitgeteilt, dass es zu ‚spontanen Kundgebungen‘ gegen Juden kommen werde. Die Gendarmen sollten „[n]icht polizeilich einschreiten. Nur Plünderungen mit allen Mitteln verhindern. Synagogen nicht schützen. Einwerfen von Fensterscheiben nicht sehen“ (Peschke, Norbert: Naziterror in Zwickau. Über Widerstand und Verfolgung politischer Gegner während des NS-Regimes in der Zwickauer Region (1933-1939), Zwickau 2005, S. 99 f.).