Strafverfolgung (2): Die Ahndung des Mordes an Hermann Fürstenheim nach 1945

Zumindest einige der Mörder des Chemnitzer Tietz-Geschäftsführers Hermann Fürstenheim wurden nach Kriegsende strafrechtlich belangt.

Der Fall des SS-Rottenführers Guido Immerthal

Bereits am 18. November 1947 erließ das Amtsgericht Chemnitz einen Haftbefehl gegen den 1909 geborenen Guido Immerthal. Am 5. Februar 1948 wurde er in U-Haft genommen, zunächst jedoch auf Kaution im August des Jahres wieder entlassen. Am 6. April 1951 wurde der als Kaufmann in München lebende Immerthal erneut in Untersuchungshaft genommen. Wegen Beihilfe zum Mord erhielt er 1953 nach Revision eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Immerthal war Anfang 1930 in die SA und ein Jahr später in die NSDAP eingetreten. Im Oktober 1932 wurde er Rottenführer bei der Allgemeinen SS. Während des Krieges gehörte er zum Personal des Konzentrationslagers Stutthof (vgl. Diamant, Adolf: Chronik der Juden in Chemnitz heute Karl-Marx-Stadt. Aufstieg und Untergang einer jüdischen Gemeinde in Sachsen, Frankfurt am Main 1970, S. 159 f.).

Der Fall des SS-Rottenführers Kurt Müller

Auch den zu diesem Zeitpunkt 53-jährigen ehemaligen SS-Rottenführer Kurt Müller holte seine Beteiligung am Fürstenheim-Mord ein. Im Dezember 1961 wurde sein Fall beim Landgericht Tübingen verhandelt. Der Fall wurde dann an das Oberlandesgericht Stuttgart abgegeben, dass Müller am 18. Juni 1962 von dem Vorwurf der Beteiligung an der Tat mangels Beweisen freisprach (vgl. ebd., S. 162 f.).

SA-Obersturmführer Werner Görner und SA-Sturmbannführer Werner Puchta

Zum Zeitpunkt der Urteile gegen Immerthal und Müller blieben die anderen beiden Tatbeteiligten anscheinend unbehelligt. Nach dem 1907 in Plauen geborenen Werner Görmer fahndete zwar die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Paderborn (vgl. ebd. S. 163). Werner Puchta blieb anscheinend unbehelligt.

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