Die Polizei – Dienst nach Anweisung (1): Bautzen

Während der Pogrome ergingen an die regionalen und lokalen Dienststellen der Ordnungspolizei konkrete Anweisungen, wie sich die Beamten zu verhalten hätten. Ihnen wurde faktisch ein Eingreifen bei Übergriffen auf jüdische Einrichtungen untersagt – lediglich bei Plünderungen sollten sie eingreifen.

Die Bautzener Polizei

Tatsächlich hielten sich die Polizeibeamten offensichtlich weitgehend an die gemachten Vorgaben. Sie griffen nur dort ein, wo die öffentliche Sicherheit bedroht war oder Plünderungen vorkamen. SA-, NSKK-, SS- und weitere Täter konnten daher weitestgehend ungestört ihr Zerstörungswerk verrichten, auch in den kleineren Orten.

Der Bautzener Polizeibeamte Rudolf Korb erinnerte sich nach Kriegsende, das man der Pogromgewalt tatenlos zugesehen und strenge Anweisung gehabt habe, sich um nichts zu kümmern, nirgends einzugreifen und lediglich den Verkehr zu regeln (vgl. Diamant, Adolf: Materialien zur Geschichte der Juden in der Deutschen Demokratischen Republik – ein wissenschaftliches Fragment, Frankfurt am Main 1984, S. 133).

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